In den 'Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung zur Reform der Versorgung im psychiatrischen und psychotherapeutisch/psychosomatischen Bereich' wurde ein Paradigma-Wechsel allgemein formuliert (Kapitel C.3 'Die Gemeindepsychiatrie in funktionaler Betrachtungsweise'), der inzwischen zunehmend konkretisiert wird. Davon geprägt sind die Psychiatrie-Personalverordnung und insbesondere die Vorschläge der Kommission Personalbemessung. Dies bedeutet eine Umorientierung:
- von der Institutionszentrierung zur Personenzentrierung
- von der Angebots- zur Bedarfsorientierung
- von einer auf Berufsgruppeninteressen bezogenen Sichtweise hin zum mehrdimensionalen Krankheitskonzept und multiprofessioneller Behandlung.
Mit der Festschreibung und Konkretisierung dieser Postulate in ihren Empfehlungen für den stationären ebenso wie für den ambulanten und komplementären Bereich der psychiatrischen Versorgung hat die AKTION PSYCHISCH KRANKE wesentlich dazu beigetragen, dass die Reformkonzepte 'beim Menschen angekommen sind'. Dieser Paradigmenwechsel - 'im Mittelpunkt muss der einzelne psychisch kranke Mensch stehen' - auf der Ebene der fachlichen Konzepte erfordert notwendig einen Paradigmenwechsel auch auf der Seite der Finanzierung der Hilfen für psychisch kranke und behinderte Menschen.
Die Realisierung dieser grundsätzlichen fachlichen Hinwendung zu personenorientierten Hilfen erfordert die Umorientierung von der institutionszentrierten zur leistungsbezogenen Finanzierung in den Bereichen Krankenhausbehandlung, Rehabilitation, Pflege und BSHG.
Die AKTION PSYCHISCH KRANKE sieht sich auch weiterhin in ihrer Verantwortung dafür, als überparteilich wirksame Vereinigung ihren (sozial- und gesundheits-) politischen wie fachlichen Sachverstand im Interesse psychisch kranker Menschen zur Verfügung zu stellen, um bundespolitische wie gesamtgesellschaftliche Entwicklungen sorgfältig zu beobachten und sich engagiert und parteilich für chronisch psychisch kranke Menschen zu Wort zu melden, wo immer dies erforderlich und sinnvoll ist. Die AKTION versteht es als ihre vorrangige Aufgabe,
- darauf hinzuwirken, dass die Umsetzung der mit ihrem fachlichen Sachverstand entwickelten Reformkonzepte zur Versorgung psychisch Kranker durch Schaffung der hierfür erforderlichen gesetzlichen Grundlagen ermöglicht wird;
- die Weiterentwicklung und Qualitätssteigerung von Versorgungsstrukturen für psychisch kranke Menschen mittels fachlicher Vorschläge zu befördern.