Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, bzw. Gesundheit und soziale Sicherheit hat die Aktion Psychisch Kranke von Mai 2000 bis April 2003 das Projekt „Bestandsaufnahme zur Rehabilitation psychisch Kranker“ durchgeführt.
Aufgabe des Vorhabens war die Beschreibung und Analyse des Systems der Hilfen zur Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und die Erarbeitung von Leitlinien einer personenzentrierten Organisation der notwendigen Hilfen und Empfehlungen zu ihrer Gestaltung.
Als Leitfrage wurde für das Projekt formuliert: Wie muss berufliche Rehabilitation und Eingliederung organisiert sein, damit sie den besonderen Bedürfnissen seelisch behinderter oder von einer solchen Behinderung bedrohter Menschen Rechnung trägt?
Die Beantwortung dieser Leitfrage ist von elementarer Bedeutung für die Umsetzung und praktische Ausgestaltung der normativen Vorgabe des SGB IX, nach der den besonderen Bedürfnissen seelisch behinderter Menschen bei den Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Rechnung getragen wird (§ 10 Abs. 3 SGB IX).
Anstoß für die Durchführung des Projekts gab, dass es in den letzten Jahren zwar vielfältige Weiterentwicklungen im Bereich der Rehabilitation gegeben hat, bei denen insbesondere auch die Möglichkeiten für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erweitert wurden, insgesamt aber das gegenwärtige Rehabilitationssystem unübersichtlich und intransparent sowie regional sehr unterschiedlich entwickelt ist und Lücken aufweist. Es fehlt eine umfassende Bestandsaufnahme, die
· ein Gesamtbild der vorhandenen Angebote einschließlich deren Struktur und Arbeitsweise gibt;
· den Bereich von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Kontext mit weiteren im Einzelfall erforderlichen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Krankenbehandlung und sozialen Eingliederung betrachtet,
· als Grundlage für Empfehlungen zur strukturellen Weiterentwicklung im Sinne einer personenzentrierten Leistungserbringung dienen kann.
Zur Durchführung des Projektes wurde eine Expertenkommission gebildet, die sich aus einem Beirat und einer aus diesem Kreis gebildeten Arbeitsgruppe ‑ unterstützt durch wissenschaftliche Mitarbeiter – zusammensetzt.
Dem Beirat gehören Fachleute aus den Bereichen
· Praxis der beruflichen Rehabilitation (unter Berücksichtigung der verschiedenen im Bereich der Rehabilitation tätigen Berufsgruppen sowie der beteiligten Einrichtungen und Dienste)
· Rehabilitationsforschung
· Leistungsträger
sowie Vertreter
· des Bundesverbandes der Psychiatrie-Erfahrenen,
· der Angehörigen psychisch Kranker Menschen
· des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung
· des Bundesministeriums für Gesundheit an.
Diese Zusammensetzung trägt der Komplexität des Themas Rechnung und soll durch die Einbeziehung der unterschiedlichen beteiligten Handlungsebenen ein abgestimmtes Vorgehen im Forschungsvorhaben gewährleisten sowie die Möglichkeit zu einer zügigen Implementation der Ergebnisse eröffnen.
In Anbetracht der Vielzahl von Einrichtungen und Diensten und der bestehenden Unterschiede auch bei gleich bezeichneten Angeboten wurde von der Expertenkommission die Durchführung einer eigenen Erhebung zur detaillierten Bestandsaufnahme des Rehabilitationsgeschehens in der Bundesrepublik im Rahmen dieses Projektes weder als leistbar noch als sinnvoll erachtet, zumal ein erheblicher Teil von quantitativen Daten – allerdings weit verstreut – bereits verfügbar ist. Maßgeblich für diese Entscheidung war vor allem die im Rahmen des Bundesmodellprogramms Psychiatrie gewonnene Erkenntnis, dass über eine umfangreiche Sammlung mit quantitativen Daten noch keine Rückschlüsse auf die Qualität des Angebotes ermöglicht werden.
Weiter bestand auf der Grundlage vorliegender Erkenntnisse aus vorausgegangenen Vorhaben Übereinstimmung, dass es bei der Rehabilitation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen von entscheidender Bedeutung ist, dass die im Einzelfall erforderlichen Hilfen wohnortnah verfügbar sind und entsprechend den Erfordernissen des Einzelfalls abgestimmt erbracht werden.
Vor diesem Hintergrund beschränkte sich die Arbeitsgruppe bei der Konkretisierung der Vorgehensweise auf folgende Schwerpunkte: