Hilfeplankonferenzen sind ein Kernstück der praktischen Umsetzung des personenzentrierten Ansatzes auf der regionalen Ebene. Aufgabe der Hilfeplankonferenz (HPK) ist im Wesentlichen die Überprüfung und Bestätigung der Ergebnisse der individuellen Hilfeplanung. Die Hilfeplankonferenz überprüft, ob alle relevanten Lebensbereiche in der Hilfeplanung berücksichtigt wurden, ob die dargestellten Probleme, Ziele und vorgesehenen Hilfen schlüssig erscheinen und ob die Erbringung der vorgesehenen Hilfen sichergestellt ist. Wichtig ist, dass die Teilnehmer der HPK autorisiert sind, damit sichergestellt ist, dass die gefundenen Lösungen anschließend auch umgesetzt werden. Dafür bedarf es keiner formalen Beschlusskompetenz. Die liegt weiterhin beim zuständigen Leistungsträger. Die Teilnehmer der Hilfeplankonferenz sind:
Die Beschlüsse der Hilfeplankonferenz werden in den Projektregionen von den Leistungsträgern (zumindest den Sozialhilfeträgern) als wesentliche Grundlage ihrer Kostenentscheidung genutzt.
Die in den Beschlüssen der Hilfeplankonferenz zusammengestellten Daten dienen vorrangig der Verwaltung des Einzelfalls. Hilfeplankonferenzen sind nicht verantwortlich für die Dokumentation der erbrachten Leistungen. Zu ihren Aufgaben gehört es auch nicht, Bedarf im planerischen Sinn über die vorgestellten Einzelfälle hinaus zu ermitteln.
In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass die Ergebnisse der HPK auch genutzt werden können, um Hinweise auf die Qualität und die Bedarfsgerechtigkeit des regionalen Versorgungssystems zu gewinnen.
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