Zum Gesetzentwurf zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 hat die Aktion Psychisch Kranke Stellung bezogen. Zum einen zum Referenten-Entwurf vom 22. August 2008 zum anderen zum Beschluss des Kabinetts vom 24. September 2008.
Nach dem Gesetzentwurf ist bei weniger als 90 % des Psych-PV Niveaus ein Nachverhandlungstatbestand vorgesehen trotz der bestehenden Deckelungsregelung. Die Aktion Psychisch Kranke begrüßt, dass es weiterhin bei einer spezifischen Regelung für die Psychiatrie bleibt: Tagespauschalen statt DRGs. Die Personalausstattung beim Einstieg in die Entwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems muss jedoch wieder 100 % nach Psych-PV erreichen.
Die Psychiatrie wäre im Vergleich zur Somatik erkennbar schlechter gestellt, weil der Anteil der Personalkosten in der Psychiatrie vergleichsweie höher liegt und Fallzahlsteigerungen in der Somatik zu analoger Mehrfinazierung führen, während sie in der Psychiatrie nicht zu Zusatzfinanzierungen führen.
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