Der Gesetzgeber beschloss in der GKV-Gesundheitsreform 2000 die Einführung der Ambulanten Soziotherapie in § 37a SGB V und schätzte die erwarteten Kostenfolgen für das Jahr 2000 auf ca. 65 Mio Euro und ab dem Jahr 2001 auf ca. 128 Mio Euro/Jahr. Die tatsächliche Entwicklung blieb weit hinter diesen Erwartungen zurück. Daher beauftragte das BMG die Aktion Psychisch Kranke zu einer Evaluation der Umsetzung des § 37a SGB V. Die Evaluation wurde 2005 vorgelegt. Die darin festgestellten Entwicklungshemmnisse sowie die Empfehlungen zur optimierten Umsetzung des § 37a SGB V sind weitgehend noch aktuell.
In diesem Zusammenhang wurden auch die Soziotherapie-Richtlinien problematisiert und Änderungsvorschläge vorgelegt.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die APK, dass der G-BA die Soziotherapie-Richtlinien ändern will. Allerdings wird eine Optimierung der Richtlinien allein nicht ausreichend sein, um den fachlich gebotenen bedarfsgerechten Ausbau der Ambulanten Soziotherapie zu erreichen ...
Die vollständige Stellungnahme finden Sie rechts unter Dateien.