Durch das im März 2009 in Kraft getretene Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) wird im § 17d KHG der Auftrag erteilt die Vergütung der alllgemeinen Krankenhausleistung für die Fachgebiete Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie grundlegend neu zu entwickeln.
Die Aufgabenstellung des § 17d KHG und die bisherigen Umsetzungsschritte haben zu kontroversen Diskussionen in der Fachwelt geführt. Die Interessengruppen und die psychiatrischen Fachgesellschaften haben Stellung genommen. Bei grundsätzlicher Zustimmung zur Reform des Entgeltsystems und den Vorgaben des § 17d wird am bisherigen Umsetzungsprozess z.T. vielfältige Kritik geäußert.
Aufgrund des in der Fachwelt bestehenden Informations- und Diskussionsbedarfes hat die Aktion Psychisch Kranke in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit am 04.07.2011 einen Expertenworkshop 'Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17d KHG' in Berlin durchgeführt, an dem ca. 90 Fachleute aus den Bereichen psychiatrische Krankenhäuser und Abteilungen, Krankenkassen, Politik, Verwaltung, Selbsthilfe und Fachverbände teilgenommen haben.
Das Programm sowie die Beiträge der Referenten finden Sie unter 'Dateien', Statements einzelner Experten unter 'Links'!