Nach § 64b SGB V soll in jedem Bundesland mindestens ein Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen und des neuen Psych-Entgeltsystems durchgeführt werden. Der Expertenworkshop „Modellvorhaben nach § 64b (SGB V) richtete sich an Leitungskräfte aus den Bereichen psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser und Abteilungen, die Modellvorhaben durchführen oder anstreben, sowie mit diesem Thema befassten Vertretern aus Krankenkassen, Politik und Verwaltung. Eingeladen waren auch VertreterInnen der Selbsthilfe und der Fachverbände.
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