Die freie Entscheidung der Patientinnen und Patienten sowie die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung haben in letzter Zeit erheblich an Bedeutung gewonnen. Patientenrechte und Patientenbeteiligung an Entscheidungsprozessen sind gestärkt worden, Einschränkungen von Persönlichkeitsrechten zusätzlich begrenzt worden.
Gleichwertig wird der Anspruch von Menschen auf gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bekräftigt. Dabei wird deutlich, dass diese ohne bedarfsgerechte Hilfen oft nicht zu erreichen sind. Es fragt sich, wie notwendige Hilfe generell und im Einzelfall von Patienten (mit)bestimmt werden kann und unter welchen Bedingungen sie auch ohne aktive Patientennachfrage zu leisten ist.
In Hinblick auf beide Aspekte – Partizipation und Teilhabe – gibt es Besonderheiten bei psychischer Erkrankung. Diese wurden auf der Tagung thematisiert. Damit konnten auch Impulse gegeben werden zur stärkeren Patientenorientierung und Ausrichtung auf gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (Inklusion) bei Behandlung, Pflege und Hilfe zur Teilhabe.
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